Das Wichtigste in Kürze

– Förderkredit ab 1,42 % effektivem Jahreszins
– für Neubau und Erstkauf
– bis zu 150.000 Euro je Wohnung
– für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
– bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Einführung der befristeten Förder­stufe „Effizienz­haus 55“
Ab sofort können Sie die Förder­stufe „Effizienz­haus 55 – Wohn­gebäude“ beantragen, wenn Sie eine Bau­genehmigung vorliegen, aber das Bau­vorhaben noch nicht begonnen haben.
Das Ziel ist, den Neubau und Erstkauf klima­freundlicher Wohn- und Nichtwohn­gebäude in Deutschland zu fördern und den Einsatz erneuer­baren Energien zu erhöhen.

Weitere Informationen unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/