Die neue Gebäudereform (BEG)
Mit der Neuausrichtung bei der Effizienz und der Modernisierung im Gebäudesektor wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die BEG bleibt ein zentraler Baustein für die Wärmewende in Deutschland und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer auch weiterhin dabei, ihr Gebäude zukunftsfest zu machen und beim Heizen auf erneuerbare Energien umzusteigen.
Was verändert sich im Bezug auf den individuellen Sanierungsfahrplan?
Bei größtmöglicher Kontinuität werden Anpassungen umgesetzt, um die BEG effizienter, fokussierter und sozial ausgewogener aufzustellen. So wird in der Heizungsförderung die Einkommens- und Familiensituation der Antragstellenden noch differenzierter berücksichtigt. Gleichzeitig wird der Fokus auf besonders schlechte Gebäude in der gesamten BEG erneut verschärft und die Kosteneffizienz der Förderung durch eine Degression der förderfähigen Ausgaben in der Heizungsförderung und bei den Effizienzmaßnahmen weiter angereizt. Im Einzelnen:
Änderungen beim iSFP-Bonus
Die Anforderungen zum Erhalt des iSFP-Bonus werden angehoben. Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus entfällt auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Hierdurch sollen gezielt umfangreichere Sanierungen angereizt sowie die Fördereffizienz gestärkt werden.
Neuer WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen
Der Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) wird auch bei den Effizienzmaßnahmen eingeführt (bislang nur in der systemischen Sanierungsförderung der KfW). Somit steigt der Fokus der Förderung auf die am wenigsten effizienten Gebäude, die gezielt eine energetische Verbesserung erfahren sollen. Er greift bei Wohn- und Nichtwohngebäuden nur für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Stand: 09.07.2026