Nach einer Rückfrage hat das Finanzministerium mündlich bestätigt: Die Kosten für Energieberatende können steuerlich nach § 35c EStG gefördert werden – sofern sie nicht bereits über die BEG bezuschusst wurden. Das bedeutet: Finanzämter sollten künftig auch Heizungsbaubegleitungskosten anerkennen, sofern diese nicht bereits über die BEG-EM berücksichtigt worden sind.

Hinweis: Diese Information basiert auf einer mündlichen Auskunft. 

Quelle: GIH Bundesverband e.V.